Gebäudereinigung
Seit 1934 ist die Gebäudereinigung ein eingetragener Handwerksberuf. Dies bedeutet, daß zur Ausführung von Gebäudereinigungsarbeiten als Dienstleistungsgewerbe die handwerklichen Voraussetzungen (Gebäudereinigermeister, Eintragung in die Handwerksrolle) erfüllt werden müssen.
Im Untermenü finden Sie alle unsere Leistungen betreffend der Gebäudereinigung, sortiert nach dem Alphabet.

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