Entrümpelung
Unser Team ist spezialisiert auf die fachgerechte Entrümpelung stark kontaminierter Räume nach Leichenfund und von Messiewohnungen mit einer anschließenden fachgerechten Entsorgung nicht mehr verwertbaren Einrichtungsgegenstände.
Aufgrund der jahrelangen Erfahrung im Bereich der Wohnungs-, Gewerbe- und Haushaltsauflösung entrümpeln unsere Fachkräfte jede Art von Räumlichkeit absolut schnell und zuverlässig.
Vorgehensweise einer Entrümpelung
In einem kostenlosen Beratungsgespräch wird zunächst gemeinsam mit Ihnen der Umfang der Arbeiten ermittelt, um die bevorstehende Entrümpelung organisieren zu können.
Im Vorfeld einer Räumung erfolgt eine Begehung der Räumlichkeiten bei der die Anfahrt- und Transportwege für die Entrümpelung analysiert werden.
Handelt es sich um eine Entrümpelung, bei der eine Halteverbotszone eingerichtet werden muß, so kümmern wir uns um die Erledigung aller Formalitäten.
Keine Räumung ist für uns zu groß oder zu schwierig! Mit unseren firmeneigenen Containerfahrzeugen können wir auch große Mengen an Entsorgungsgut innerhalb kürzester Zeit abtransportieren und fachgerecht entsorgen.
Auch stark vermüllte Wohnbereiche wie zum Beispiel Messiewohnungen, nach Mietnomaden oder nach Tierhortung werden von unserem qualifizierten Personal vollständig geräumt und gereinigt.
Falls erforderlich beseitigen wir nach einer Entrümpelung unangenehme Gerüche über eine professionelle Geruchsneutralisation und führen eine Schädlingsbekämpfung sowie alle notwendigen Desinfektionsmaßnahmen durch.
Auf Wunsch führen wir im Rahmen einer Entrümpelung auch die Suche von wichtigen Dokumenten (Sparbücher, Ausweispapiere,Testament, Fahrzeugpapiere, etc.) für Angehörige, Erben, Behörden, Notar und Nachlassverwalter durch.
Die bei der gründlichen Durchsuchung der Räumlichkeiten vorgefundenen Dokumente leiten wir dann an den Auftraggeber, Angehörige oder an die zuständigen Behörden weiter.
Unsere Garantie
Bei einer Entrümpelung garantieren wir für die fachgerechte Entsorgung der Einrichtungsgegenstände gemäß den staatlich vorgegebenen Umweltrichtlinien und des Bundesseuchengesetzes.
Unser Personal verfügt über die staatlich anerkannte und zertifizierte Bescheinigung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben nach EfBV. Sowie § 3 Abs. 1und 2 der Verordnung zur Transportgenehmigung, sowie Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte nach §50 Abs.1 des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).