Türnotöffnung
Auf Anfrage von Haus- und Wohnungseigentümer, Angehörigen, Behörden, Polizei, Ordnungsämter, Nachlassverwalter und hinterbliebenen Erben öffnen wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen abgeschlossene Türen, Schränke und Tresore, um Dokumente und Wertgegenstände aus verschlossenen Räumlichkeiten wieder zugänglich zu machen.
Bitte beachten Sie, dass wir die Öffnung nur gegen Vorlage einer Zugangsberechtigung vollziehen können.